Vollversammlung der LK-Kärnten

vom 18. Dezember 2020

Resolutionen und Anträge   


Resolution: Corona-Hilfe für die Landwirtschaft

Die LK-Kärnten fordert von der österreichischen Bundesregierung Unterstützung für die teilweise gravierenden Absatzprobleme in Folge der Covid Pandemie. Die sich daraus ergebenden Preisrückgänge führen zu massiven Einnahmequelleausfälle auf den bäuerlichen Betrieben.

Resolution: Biodiversitäts-Strategie Österreich 2030

Die Vollversammlung der LK-Kärnten fordert die zuständige Bundesministerin für Klimaschutz, Leonore Gewessler BA auf, von der Umsetzung der vorgeschlagenen nationalen Biodiversitätsstrategie Abstand zu nehmen, diese grundlegend neu zu erarbeiten und dabei die Experten der Landwirtschaftskammer in Österreich umfassend einzubinden.

Antrag: Kriterium „Stromausfall“ bei der AZ einführen

Mit den Entwicklungen der letzten Jahre und der wiederkehrenden und teils länger andauernden Stromausfälle durch Unwetter wäre es notwendig dies auch bei den Erschwernispunkten der AZ mit einem eigenen Kriterium „Stromausfall“ zu berücksichtigen. Die Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger wird aufgefordert bei der Neukonzeption der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete in der GAP ab 2023 den Stromausfall als eigenes Kriterium bei den Erschwernispunkten einzuführen.

Antrag: Forderungen zur Umsetzung der NEC-Richtlinie

Die Reduktion der Ammoniakemissionen um 12 % bis 2030 stellt den Sektor Landwirtschaft vor große Herausforderungen. Die Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger wird aufgefordert entsprechende Unterstützungsmaßnahmen zur Umsetzung der geforderten Ammoniakreduktionen aufzustellen.

Antrag: Übernahme von VIS Gebühren für Biobetriebe

Die zuständige Referentin in der Kärntner Landesregierung Frau Dr.in Beate Prettner wird ersucht, die zusätzliche Kostenbelastung für die kleinstrukturierten Bio-Betriebe in Kärnten abzuwenden. Die anfallenden Gebühren für die einzelbetrieblichen oder fallweisen Ausnahmegenehmigungen betreffend Eingriffe beim Tier und Ausnahme zur Anbindehaltung im Rahmen der Kleinbetriebsregelung mögen ab dem Jahr 2021 gestrichen bzw. aus Mitteln des Referats bedeckt werden um den Bio-Sektor in Kärnten zu stärken.

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