DER KÄRNTNER BAUERNBUND

LK Vollversammlung am 21. November 2019 –
Anträge Kärntner Bauernbund

 


Mehrjähriger Finanzrahmen 2021-2027 – starkes Agrarbudget für die heimische Land- und Forstwirtschaft sicherstellen

Derzeit sind ca. 38% des EU-Budgets für den Bereich Agrar vorgesehen. Aufgrund der Finanzierungslücke durch den Brexit und der neuen Prioritäten wie beispielsweise Sicherheit, sind erhebliche Kürzungen von der EU-Kommission im Agrarbudget vorgesehen. Für Kärnten drohen Verluste von mindestens 10 Millionen Euro für die Bäuerinnen und Bauern.

Dieser Budgetvorschlag der EU-Kommission ist daher entschieden abzulehnen und nach zu verhandeln. Allenfalls auftretende Verluste von EU-Mitteln in der Säule 1 und in der Säule 2 müssen zur Gänze mit Bundesmitteln ausgeglichen werden.

Darüber hinaus ist dafür Sorge zu tragen, dass in der kommenden Finanzperiode eine inflationsbereinigte Anpassung der Förderungszahlungen berücksichtigt wird.  Jegliche zusätzliche Anforderungen an eine flächendeckende, klimafreundliche und damit nachhaltige Landwirtschaft sind zusätzlich abzugelten.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen:

Der Bundesparteiobmann der ÖVP Sebastian Kurz möge sich bei den Regierungsverhandlungen dahingehend einsetzen, dass für die land- und forstwirtschaftlichen Familienbetriebe ein Agrarbudget auf zumindest dem bisherigen Niveau bzw. ein Ausgleich von Kürzungen von EU-Mittel durch Bundesmittel sichergestellt wird.

Sockelprämie für die ersten Hektar einführen

Die Vorschläge der EU-Kommission für die GAP nach 2020 sehen die Möglichkeit vor, die ersten Hektar eines Betriebes mit einer Zusatzprämie stärker zu fördern. Das heißt, dass die Flächenprämie bei den Direktzahlungen für zB. die ersten 20 Hektar höher ist als für die folgenden Hektar. Insgesamt würden damit kleinere und mittlere landwirtschaftliche Familienbetriebe mehr Unterstützung erhalten als bisher. Diese Maßnahme ist notwendig um den fortschreitenden Strukturwandel entgegenzuwirken, der bei kleineren und mittleren Betrieben auf Grund des deutlich geringeren Einkommens je Betrieb aber auch je Flächeneinheit besonders hoch ist.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen:

Der Bundesparteiobmann der ÖVP Sebastian Kurz möge sich bei den Regierungsverhandlungen dahingehend einsetzen, dass zur Stärkung der kleineren und mittleren Betriebe für die ersten Hektar eine Sockelprämie bei den Direktzahlungen eingeführt wird.

Einführung einer wirksamen Unterstützungsmaßnahme für die Mutterkuhhaltung

Laut Grünem Bericht 2019 betrugen die Einkünfte in der spezialisierten Mutterkuhhaltung 10.378 Euro je Betrieb. Sie liegen damit um 63% unter dem Durchschnitt aller Betriebe. Vor diesem Hintergrund sinkt die Anzahl der Mutterkühe und der Mutterkuhbetriebe seit Jahren. Der überwiegende Teil der Mutterkuhbetriebe ist im Berggebiet angesiedelt und damit auch für die Pflege der Kulturlandschaft und hier insbesondere der Almen, unerlässlich. Darüber hinaus ist die extensive Mutterkuhhaltung die Grundlage für die klimaschonende Rindfleischproduktion in Österreich.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen:

Der Bundesparteiobmann der ÖVP Sebastian Kurz möge sich bei den Regierungsverhandlungen dahingehend einsetzen, dass zur Unterstützung der Mutterkuhhaltung eine nachhaltige und einkommenswirksame Unterstützungsmaßnahme eingeführt wird.

Ablehnung Handelsabkommen Mercosur und Aufnahme von Klimazöllen bei handelspolitischen Abkommen

Das geplante Freihandelsabkommen der EU mit Mercosur birgt die Gefahr dass es durch den vermehrten Import von Lebensmitteln zu Verwerfungen auf den heimischen Agrarmärkten kommt – insbesondere bei den für Kärnten so wichtigen Bereichen wie Rindfleisch und Geflügel. Die Länder Südamerikas geprägt von einer Agrarindustrie, die oft nicht nur die indigene Bevölkerung, sondern vor allem auch die natürlichen Ressourcen schamlos ausbeutet. So stehen Brandrodungen zur Gewinnung von Weideland zur Rindfleischproduktion in den Ländern des Mercosur nach wie vor auf der Tagesordnung. Zusammen mit dem Transport nach Europa ergibt sich daraus ein enormer ökologischer Rucksack für die Lebensmittel aus Südamerika. Studien der Europäischen Kommission zeigen, dass pro Kilogramm Rindfleisch in Brasilien 80 kg CO2 emittiert werden. Der Durchschnitt in Europa liegt mit 22kg CO2 je Kilogramm Rindfleisch deutlich darunter. In Österreich werden auf Grund der kleinstrukturierten und kreislaufbasierten bäuerlichen Bewirtschaftung nur 14 kg CO2 je Kilogramm Rindfleisch emittiert.

Die enormen ökologischen Kosten spiegeln sich nicht im Preis der Produkte wieder. Im Sinne der Kostenwahrheit und zum Schutz der heimischen Landwirtschaft sollen daher auf Lebensmittel aus Südamerika „Klimazölle“ eingeführt werden.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen:

Der Bundesparteiobmann der ÖVP Sebastian Kurz möge sich bei den Regierungsverhandlungen dahingehend einsetzen, dass das Handelsabkommen Mercosur abgelehnt wird und in zukünftigen multilateralen bzw. bilateralen handelspolitischen Abkommen Klimazölle aufgenommen werden.

Herkunftskennzeichnung für verarbeitete Produkte und auf Speisekarten von Gemeinschaftsküchen

Die wirtschaftliche Situation der heimischen Bäuerinnen und Bauern ist alles andere als zufriedenstellend. Höhere Kosten aufgrund von höheren Qualitäts- und Tierwohlstandards gegenüber der Importlebensmittel werden am heimischen Markt nicht ausreichend abgegolten. Hinzu kommen Unsicherheiten wie beispielsweise neue Freihandelsabkommen sowie der nach wie vor noch nicht geregelte Brexit oder die unlängst bekannt gewordenen „Hendl-Schummelimporte“ in die EU.

Über zwei Millionen Mahlzeiten werden in Österreich täglich außer Haus am Arbeitsplatz, in Schulen, in Universitäten, in Spitälern, in Altersheimen oder anderen öffentlichen Einrichtungen eingenommen. Die Konsumenten sollen das Recht haben zu wissen, was sie essen und woher das Essen kommt. Nur damit ist es möglich, dass die Konsumenten mit ihrer Menüauswahl ein bewusstes Signal für Produktqualität, Regionalität und Klimaschutz setzen können. Umfragen belegen, dass es der dezidierte Wunsch der Konsumenten ist, über die Herkunft informiert zu werden.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen:

Der Bundesparteiobmann der ÖVP Sebastian Kurz möge sich bei den Regierungsverhandlungen dahingehend einsetzen, dass eine ehrliche Herkunftskennzeichnung für verarbeitete Produkte und auf Speisekarten von Gemeinschaftsküchen umgesetzt wird.

Beschränkung der Marktmacht der Handelsketten

Im EU-Schnitt bleiben den Bäuerinnen und Bauern nur 21% der Wertschöpfung der von ihnen verkauften Produkte. Der Löwenanteil von 51% verbleibt beim Handel. Der Anteil der Bauernpreise an den Konsumentenpreisen ist niedrig und sinkt jährlich. Die bäuerlichen Betriebe haben die meiste Arbeit, bekommen aber am wenigsten. Die drei größten Unternehmen im österreichischen Lebensmittel-Einzelhandel halten einen Marktanteil von 86%.

Sie nutzen ihre Marktmacht aus um unlautere Geschäftspraktiken wie rückwirkende Vertragsänderungen, einseitig aufgezwungene und nicht abgegoltene Qualitätsstandards, Listungsgebühren oder vorgeschriebene Werbekostenbeteiligungen bei ihren Lieferanten durchzusetzen. Damit üben sie auch massiven Druck auf die Bauernpreise aus.

Vor diesem Hintergrund ist es unerlässlich, die Marktmacht von Handelsketten zu beschränken, die Stellung der Bäuerinnen und der Bauern in der Wertschöpfungskette zu verbessern und den Verarbeitungsbetrieben Instrumente in die Hand zu gegeben um faire Preise und Geschäftsbedingungen sicherzustellen.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen:

Der Bundesparteiobmann der ÖVP Sebastian Kurz möge sich bei den Regierungsverhandlungen dahingehend einsetzen, dass es zu einer wirksamen Beschränkung der Marktmacht der Handelsketten durch eine rasche nationale Umsetzung der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken kommt.

Umsetzung eines Klima-Pakets für die Land- und Forstwirtschaft

Der Witterungsverlauf mit langanhaltender Trockenheit im Sommer bis hinein in den Herbst, die ungleiche saisonale und regionale Verteilung der Niederschläge oder die Unwetter in den letzten Tagen zeigen, dass die Auswirkungen des Klimawandels für die Land- und Forstwirtschaft gravierend sind. Die Landwirtschaft zählt damit zu den am stärksten vom Klimawandel betroffenen Sektoren. Gleichzeitig hat die heimische Landwirtschaft seit dem Jahr 1990 ihre Treibhausgasemissionen um mehr als 13% reduziert und hat mittlerweile einen Anteil von weniger als 10% der gesamten nationalen Treibhausgasemissionen.

Experten gehen davon aus, dass in Zukunft im Alpenraum mit einer überdurchschnittlichen Erwärmung von +2° bis + 4° C sowie mit mehr Niederschlägen im Winter und weniger im Sommer zu rechnen ist. Um die Auswirkungen des Klimawandels bewältigen und die Land- und Forstwirtschaft an das geänderte Klima anpassen zu können, bedarf es geeigneter Maßnahmen. Dazu zählen unter anderem eine verstärkte Risikoversicherung für die Landwirtschaft, die Züchtung von trockenheitstoleranteren Pflanzen am Acker, im Grünland und im Wald sowie Maßnahmen zur Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern in der Land- und Forstwirtschaft.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen:

Der Bundesparteiobmann der ÖVP Sebastian Kurz möge sich bei den Regierungsverhandlungen dahingehend einsetzen, dass ein Klima-Paket zur Finanzierung von Maßnahmen zur Klimawandelanpassung, der verstärkten Risikovorsorge für die Landwirtschaft sowie die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern für die Land- und Forstwirtschaft im Regierungsprogramm festgeschrieben wird.

Senkung der Steuer- und Abgabenbelastung für die Land- und Forstwirtschaft

Die seit Jahren schwierige Einkommenssituation bringt unsere landwirtschaftlichen Familienbetriebe in wirtschaftliche Bedrängnis. Mit der im Herbst 2019 im Parlament beschlossenen Steuerreform wurden Entlastungsmaßnahmen im Bereich der bäuerlichen Sozialversicherung gesetzt. Diese gehen jedoch nicht weit genug.

Beim Einheitswert und in der Sozialversicherung wären die Reduktion des Zuschlages für die Direktzahlungen, die Anhebung der Pflichtversicherungsgrenze, die Absenkung der Viehzuschläge und die Anpassung der Normalunterstellung, die Absenkung des fiktiven Ausgedinges, die Anpassung der Anrechnung von Almflächen für die Teilpauschalierung, die Anhebung der Teilpauschalierung im Forst oder die Anpassung des Klimarahmens an die klimatischen Veränderungen Möglichkeiten für eine effektive Entlastung.

Auch steuerliche Entlastungsmaßnahmen wären notwendig wie z.B. die Erhöhung der Umsatzgrenze für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten, die Überarbeitung des Urprodukte-Liste, die Absenkung der Umsatzsteuer für Zukaufs-Futtermittel und Saatgut oder die Anpassung der Einheitswertgrenze zum Erhalt des Arbeitslosengeldes um die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu stärken.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen:

Der Bundesparteiobmann der ÖVP Sebastian Kurz möge sich bei den Regierungsverhandlungen dahingehend einsetzen, dass Maßnahmen zur Senkung der Steuer- und Abgabenbelastung für die Land- und Forstwirtschaft zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe im Regierungsprogramm verankert werden.

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