DER KÄRNTNER BAUERNBUND

LK Vollversammlung Anträge 26. April 2019 – Kärntner Bauernbund


Top-Up Junglandwirt – Übergang in nächste GAP-Periode

Eine der wichtigsten Aufgaben der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ist es, junge Menschen in der Land- und Forstwirtschaft dazu zu ermutigen, den elterlichen Betrieb weiterzuführen oder einen Betrieb neu zu gründen. Entsprechend sinnvolle Unterstützungsmaßnahmen und gut aufgestellte Förderprogramme sollen dabei helfen, damit auch in Zukunft eine flächendeckende Landwirtschaft in unserer Heimat sichergestellt ist. In der derzeit laufenden GAP-Periode erhalten Junglandwirte bis 40 Jahre, bei entsprechender fachlicher Ausbildung, ein Top-Up pro Zahlungsanspruch für fünf Jahre.

Junglandwirte, die seit 2017 den Betrieb übernommen oder neu gegründet haben, können das Top-Up nicht für die vollen fünf Jahre in dieser GAP-Periode ausschöpfen. Es soll eine Regelung geschaffen werden, dass diese Betriebe die verbleibenden Jahre in der nächsten GAP-Periode zur Auszahlung bekommen.

Aufgrund der Überschreitung des vorgesehenen Budgets kommt es derzeit zu massiven Kürzungen bei der Unterstützung. Für die kommende GAP-Periode sind für die Jungbäuerinnen und Jungbauern entsprechende finanzielle Mittel vorzusehen, damit eine Auszahlung des Top-Up in voller Höhe garantiert ist.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen:

Frau Bundesministerin Elisabeth Köstinger (Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus) wird aufgefordert, für das Top-Up für Junglandwirte eine Übergangsregelung zu schaffen, sodass jeder Junglandwirt das Top-Up für volle fünf Jahre erhält und diese Zahlung nicht mit Ende der Förderperiode eingestellt wird. In der GAP nach 2020 soll sichergestellt werden, dass die budgetären Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen, sodass Kürzungen des Junglandwirte-Top-Ups vermieden werden.

Unwetter in Kärnten – Abgeltung Futter- und Förderentgang

Die Unwetterkatastrophe Ende Oktober 2018 gilt als eine der größten Katastrophenereignisse in der Geschichte Kärntens. Insbesondere haben sieben Dammbrüche auf einer Länge von gesamt 800 Meter im Gailtal zu massiven Überfrachtungen von landwirtschaftlichen Flächen geführt. Rund 280 ha sind mit Flussmaterial wie Schotter, Lehm und Sand bis zu einem Meter hoch bedeckt.

Die Räumung und Rekultivierung wird lange Zeit in Anspruch nehmen. Auf einem Teil der Fläche wird das Überschwemmungsmaterial für den Wiederaufbau des gebrochenen Damms vom Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 12 Wasserwirtschaft verwendet. Von der Landesregierung mit Agrarlandesrat Martin Gruber wurde die Möglichkeit geschaffen, mit einem EU-Programm zur Ländlichen Entwicklung in der Höhe von 1,8 Mio. € Überschwemmungsflächen zu räumen.

Die Aufräumungsarbeiten werden nicht bis zum Anbau abgeschlossen sein. Somit wird auf ca. 70 ha kein Anbau erfolgen können. Die betroffenen Bäuerinnen und Bauern werden kein Futter für das Vieh ernten und diese Flächen auch nicht bei der AMA als beihilfefähige Fläche beantragen können, da es sich dabei laut EU-Recht um keine förderfähigen Flächen handelt.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 9 der GO) an die Vollversammlung den Dringlichkeitsantrag, sie möge beschließen:

Herr Landesrat Ing. Daniel Fellner (Katastrophenschutzreferent des Landes Kärnten) wird aufgefordert, den schwer geschädigten Bäuerinnen und Bauern den Futterentgang und den Förderverlust, der einen Großteil des landwirtschaftlichen Einkommens ausmacht, über das Kärntner Nothilfswerk abzugelten.

Berufsschutz für Bäuerinnen und Bauern

Als invalid bzw. berufsunfähig gelten laut Allgemeinem Sozialversicherungsgesetz (ASVG) versicherte Personen, wenn deren Arbeitsfähigkeit infolge ihres körperlichen oder geistigen Zustandes auf weniger als die Hälfte eines gesunden Versicherten herabgesunken ist und sie innerhalb der letzten 15 Jahre vor dem Stichtag in zumindest 90 Pflichtversicherungsmonaten (7,5 Jahre) eine erlernte (angelernte) Berufstätigkeit ausgeübt haben. Bäuerinnen und Bauern gelten gemäß Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) als erwerbsunfähig, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen keine (regelmäßige) selbstständige oder unselbstständige Erwerbstätigkeit mehr ausüben können (kein Berufsschutz). Somit sind Bäuerinnen und Bauern trotz Berufsunfähigkeit weiterhin beispielsweise als Portier, Telefonist und dergleichen vermittelbar.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen:

Frau Bundesministerin Mag.a Beate Hartinger-Klein (Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz) wird aufgefordert, die Berufsschutzbestimmungen für die bäuerliche Berufsgruppe im BSVG an jene des ASVG anzupassen.

Wildbachräumung – Kostenübernahme durch öffentliche Mittel

Jeder Waldeigentümer ist verpflichtet, auch das nicht aus einer Holznutzung herrührende, jedoch aus seinem Wald stammende Holz, das ins Bett eines „Wildbaches“ oder in dessen Hochwasserbereich gelangt, zu beseitigen. Der Waldeigentümer ist überdies verpflichtet, den Wasserablauf gefährdenden Bewuchs über Auftrag der Bezirksverwaltungsbehörde zu entfernen.

Offensichtlich auf Grund von vermehrt auftretenden Schadereignissen durch Hochwasser werden die Vorschreibungen zur Wildbachräumung durch Gemeinden immer umfangreicher. Es wird auch die Entfernung von Holzstämmen in nicht mit Holzerntemaschinen erreichbaren Gebieten vorgeschrieben. Dies stellt Waldbesitzer vor große Herausforderungen und hohe Kosten. Die Kosten übersteigen die Einnahmen, die aus der Verwertung des betroffenen Holzes entstehen. Die Räumung liegt im Interesse der Öffentlichkeit und ist oft für Waldbesitzer bei sinkenden Einnahmen aus Holznutzungen unzumutbar.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen:

Die Kärntner Landesregierung wird aufgefordert, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass die den Verwertungserlös des Holzes übersteigenden Kosten, für die behördlich vorgeschriebene Räumung eines Wildbaches, aus öffentlichen Mitteln zu bedecken sind.

Ackerstatuserhalt – Ausnahme für Hochwasserschutzflächen

Ackerflächen müssen alle fünf Jahre umgebrochen werden, ansonsten verlieren diese den Ackerstatus und werden zu Dauergrünlandflächen. Laut Informationsblatt zum Ackerstatuserhalt und Dauergrünlandwerdung der AMA muss eine Änderung des Pflanzenbestandes durch eine aktive Tätigkeit (z.B. Umbruch mit Neuaussaat, Frässaat, Direktsaat) mit einer Änderung der Schlagnutzungsart im Mehrfachantrag (MFA) zu einer Nicht-Ackerfutterfläche (z.B. Getreide) oder Leguminose (Klee oder Luzerne) erfolgen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, von der Dauergrünlandwerdung ausgenommen zu werden. Für bestimmte Schlagnutzungsarten der 1. Säule der Direktzahlungen und 2. Säule beim ÖPUL besteht die Möglichkeit der Hemmung der Dauergrünlandwerdung.

Die letzten Jahre haben gezeigt, dass Unwetter mit enormen Regenmengen immer öfter auftreten. Der Hochwasserschutz nimmt eine immer höhere Bedeutung ein. Insbesondere sind auch Landwirte aufgefordert, einen Beitrag dazu zu leisten. So werden nachweislich zum Schutz von Siedlungen und Straßen Grünstreifen zum Hochwasserschutz angelegt. Die Landwirte sind jedoch mit der Problematik konfrontiert, dass es alle fünf Jahre eines Umbruchs bedarf, um den Ackerstatus zu erhalten. Das steht jedoch im Widerspruch zum Hochwasserschutz.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen:

Frau Bundesministerin Elisabeth Köstinger (Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus) wird aufgefordert, dass Ackerfutterflächen, die nachweislich für den Hochwasserschutz angelegt wurden, nicht umgebrochen werden müssen, um den Ackerstatus zu behalten.

Biomasseausführungsgesetz Kärnten

Nach dem „Nein“ des Bundesrates zur Ökostromnovelle hat die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger ein Biomasse-Grundsatzgesetz im Ministerrat vorgelegt, dass am Mittwoch, 24. April 2019, im Nationalrat beschlossen wurde. Das Biomasse-Grundsatzgesetz sieht für die Umsetzung Landesgesetze vor. Jedes Bundesland muss sein eigenes Biomasseausführungsgesetz beschließen.

In Kärnten sind 8 Biomassekraftwerke mit einem jährlichen Absatz von ca. 280.000 Festmeter Energieholz betroffen. Durch die enormen Sturmschäden im letzten Herbst und der Borkenkäferproblematik ist es wichtiger denn je, dass diese Biomassekraftwerke bestehen bleiben und für den Absatzmarkt auch zukünftig zur Verfügung stehen. Dass die Schließung der Werke beziehungsweise eine Nutzung nur mehr für den Wärmebetrieb keine leere Worthülse ist, zeigen erste Schließungen. Von der „BIOMA Energie AG“ werden am Standort in St. Andrä mit 27. April 2019 und in Gmünd in Niederösterreich ab Juli 2019 die Turbinen für die Stromproduktion eingestellt. Und nicht genug, zukünftig wird für die Fernwärmeversorgung im Sommer Heizöl statt CO2 neutrales Holz verwendet.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen:

Frau Landesrätin Mag.a Sara Schaar (Energiereferentin des Landes Kärnten) wird aufgefordert, ein Biomasseausführungsgesetz für Kärnten vorzulegen, damit die Fortführung der Stromproduktion aus Biomasse in Kärnten mit konkurrenzfähigen Einspeisetarifen ermöglicht und der Absatzmarkt für Energieholz gestärkt wird.

Herkunftskennzeichnung für Milch, Fleisch und Eier in Gastronomie- und Verarbeitungsbetrieben

Die wirtschaftliche Situation der heimischen Bäuerinnen und Bauern ist alles andere als zufriedenstellend. Höhere Kosten aufgrund von höheren Qualitäts- und Tierwohlstandards gegenüber der Importlebensmittel werden am heimischen Markt nicht ausreichend abgegolten. Hinzu kommen Unsicherheiten wie beispielsweise neue Freihandelsabkommen sowie der nach wie vor noch nicht geregelte Brexit oder die unlängst bekannt gewordenen „Hendl-Schummelimporte“ in die EU.

Über zwei Millionen Mahlzeiten werden in Österreich täglich außer Haus am Arbeitsplatz, in Schulen, in Universitäten, in Spitälern, in Altersheimen oder anderen öffentlichen Einrichtungen eingenommen. Die Konsumenten sollen das Recht haben, zu wissen, was sie essen und woher das Essen kommt. Nur damit ist es möglich, dass die Konsumenten mit ihrer Menüauswahl ein bewusstes Signal für Produktqualität, Regionalität und Klimaschutz setzen können. Es ist auch Wunsch der Konsumenten über die Herkunft informiert zu werden.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen:

Frau Bundesministerin Mag.a Beate Hartinger-Klein (Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz) wird aufgefordert, wie im Regierungsprogramm des Bundes festgehalten, eine Herkunftskennzeichnung für Milch, Fleisch und Eier in Gastronomie- und Verarbeitungsbetrieben ehebaldigst umzusetzen.

Wildschadensfonds – mangelnde Dotierung

Der Kärntner Landtag hat zur Abdeckung der Schäden, die durch ganzjährig geschonte Wildarten wie vor allem Bär, Luchs, Wolf, Biber und Fischotter entstehen, ein Wildschadensfondsgesetz beschlossen. Unmittelbare Schäden, die insbesondere in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Almwirtschaft oder Fischereiwirtschaft entstehen, sollen damit abgegolten werden.

Mit der aktuellen Dotierung von 100.000 € und den bisher schon eingebrachten Anträgen ist absehbar, dass die Mittel des Fonds nicht ausreichen werden, um alle auftretenden Schäden abgelten zu können. Somit könnte es zu aliquoten Kürzungen kommen. Insbesondere im Zusammenhang mit Schäden, die von Bär und Wolf verursacht werden, droht damit eine Schlechterstellung der Geschädigten, die in der bis 2018 geltenden Regelung 100 % der Schäden entweder über die Versicherung der Kärntner Jägerschaft oder aus dem Wildschadensbudgetansatz des Naturschutzreferenten abgegolten bekommen haben.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen:

Frau Landeshauptmann-Stvin. Dr.in Gaby Schaunig (Finanzreferentin des Landes Kärnten), Frau Landesrätin Mag.a Sara Schaar (Naturschutzreferentin des Landes Kärnten) und Herr Landesrat Martin Gruber (Jagdreferent des Landes Kärnten) werden aufgefordert, einer Nachdotierung des Wildschadensfonds aus Mitteln der Jagdabgabe und/oder des Naturschutzes zuzustimmen, sodass die Schäden, die durch ganzjährig geschonte Wildarten entstehen, in voller Höhe abgegolten werden können.

Zusätzliche 100 Saisonarbeitskräfte für die Land- und Forstwirtschaft in Kärnten

Kärnten ist heuer mit außergewöhnlich hohen Schadholzmengen konfrontiert, die auf den Windwurf Ende Oktober 2018 bzw. die Borkenkäferproblematik zurückzuführen sind. Die Aufarbeitung wird über das Jahr 2019 hinausreichen. Zusätzlich ergibt sich für das Wiederaufforsten der Flächen ein enormer Arbeitskräftebedarf in der heimischen Forstwirtschaft. Der heimische Arbeitsmarkt bzw. das Interesse von EU-Arbeitnehmern an Arbeiten bei Forstunternehmern ist leider nur in sehr geringem Ausmaß gegeben und keinesfalls ausreichend, weshalb eine Beschäftigung von Saisonarbeitskräften notwendig ist.

Mit der neuen Verordnung über höhere Kontingente für Arbeitskräfte aus Drittstaaten wurde unlängst die Anzahl der Saisonarbeitskräfte in der Land- und Forstwirtschaft in Kärnten von 210 auf 219 nur um neun erhöht. Tatsächlich würde Kärnten jedoch ein Sonderkontingent von zusätzlichen 100 Arbeitskräften – wie auch schon 2018 – benötigen.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 9 der GO) an die Vollversammlung den Dringlichkeitsantrag, sie möge beschließen:

Frau Bundesministerin Mag.a Beate Hartinger-Klein (Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz) wird aufgefordert, für Kärnten ein zusätzliches Sonderkontingent von 100 zusätzlichen Saisonarbeitskräften für die Land- und Forstwirtschaft zu gewähren, damit eine rasche Schadholz-aufarbeitung bzw. das Wiederaufforsten der geschädigten Flächen ermöglicht wird.

Erleichterungen für Privatzimmervermieter

Die von der Bundesregierung angekündigten umfassenden Erleichterungen für wirtschaftliche Aktivitäten im ländlichen Raum sollen auch dringend notwendige Anpassungen für die Privatzimmervermietung bringen. Derzeit sehen sich Privatzimmervermieter damit konfrontiert, dass die schon seit Jahrzehnten unveränderte Rechtslage, den geänderten Marktverhältnissen und Grund-bedürfnissen in weiten Bereichen nicht mehr entspricht.
Die Privatzimmervermietung sichert Arbeitsplätze für die Frauen im ländlichen Raum. Die Privatzimmer-Gäste sind darüber hinaus für die Gastronomie in den ländlichen Regionen eine wichtige Kundenschicht. Größere gewerbliche Hotels binden vielfach ihre Gäste nach Möglichkeit ans eigene Haus.
Um diesen für die österreichische Tourismuswirtschaft enorm wichtigen Bereich abzusichern, bestehen folgende Forderungen:

  1. Ausweitung der Nebenrechte der Privatzimmervermieter und der Anbieter von Ferienwohnungen um den geänderten Gästeansprüchen Rechnung zu tragen.
    • Vermittlung und Verkauf von Waren und Dienstleistungen regionaler Anbieter
    • Erbringung von Dienstleistungen wie Kursen, Führungen, geführte Wanderungen etc. soweit diese nicht in den Vorbehaltsbereich reglementierter Berufe fallen
    • die Bereitstellung haushaltsüblicher Telekommunikationsleistungen wie z.B. WLAN als Nebenleistung
  2. Ausweitung der nicht mehr zeitgemäßen 10-Betten-Grenze auf 20-Betten
  3. Gleichstellung bei der Entrichtung der GIS-Gebühr mit den Betreibern von gewerblichen Beherbergungseinrichtungen.
    • Privatzimmervermieter müssen derzeit je Ferienwohneinheit eine GIS-Gebühr entrichten – Betreiber von Hotels und Pensionen jedoch nur eine Pauschale unabhängig von der Zahl der Zimmer oder Appartements.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen:

Frau Bundesministerin Dr.in Margarete Schramböck (Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort) und Frau Bundesministerin Elisabeth Köstinger (Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus) werden aufgefordert, sich bei der geplanten Neuordnung der Gewerbeordnung für die genannten Forderungen einzusetzen.

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