DER KÄRNTNER BAUERNBUND

LK Vollversammlung Anträge 28. April 2017


Antrag an die Vollversammlung vom 28. April 2017

Gemeinsame Agrarpolitik 2021+

Die Weichen für eine EU-Agrarpolitik nach 2021 werden bereits jetzt gestellt. Ziel dieser Politik muss die Erhaltung einer flächendeckenden, nachhaltigen Landwirtschaft mit bäuerlichen Familienbetrieben in einem vitalen ländlichen Raum sein. Dazu braucht es auf EU-Ebene eine Abkehr vom Paradigma des Neoliberalismus und eine Kurskorrektur hin zu einer ökosozialen Agrarpolitik mit klarem Fokus auf bäuerliche Familienbetriebe.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen:

 Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes ersucht daher den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft DI Andrä Rupprechter und die Abgeordnete zum Europäischen Parlament Elisabeth Köstinger in den Verhandlungen zur GAP 2021+ folgende Anliegen der Kärntner Landwirtschaft zu unterstützen:

  • Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik sicherstellen
    • Absicherung des EU-Budgets und der nationalen Kofinanzierung von 50% inkl. eines Inflationsausgleichs zum Ausgleich des Kaufkraftverlustes
    • Zusätzliche Auflagen nur mit zusätzlicher Abgeltung; keine weitere Umschichtung der Bauerngelder zu nicht agrarischen Bereichen
    • Vermeidung von Verlusten für die heimischen Bauern durch die Einführung einer EU-weit einheitlichen Flächenprämie (Kaufkraft berücksichtigen)
  • Ordnung auf den Märkten ausbauen
    • Bestehende Marktordnungsinstrumente (Intervention) beibehalten und neue Marktordnungsinstrumente einführen (z.B. freiwillige Milchlieferrücknahme)
    • Begrenzung der Marktmacht der Konzerne und Stärkung der bäuerlichen Produzenten in der Wertschöpfungskette (z.B. stärkeres Wettbewerbsrecht)
    • Umsetzung einer ökosozialen Handelspolitik zur Absicherung heimischer Standards (kein Import für Produkte mit geringeren Auflagen, z.B. Käfig-Eier)
  • Unterstützung der bäuerlichen Familienbetriebe stärken
    • Stärkung der landwirtschaftlichen Klein- und Mittelbetriebe durch eine EU-weite Deckelung bzw. degressive Ausgestaltung der Direktzahlungen
    • Förderung der Hofnachfolge durch finanzielle Anreize für die Jungübernehmer fortsetzen (z.B. TopUp-Zahlungen bzw. Invest-Bonus)
  • Unterstützung einer nachhaltigen, flächendeckenden Produktion
    • Fortführung eines flächendeckenden Umweltprogrammes mit einer starken horizontalen Maßnahme mit attraktiven Prämiensätzen
    • Absicherung einer treffsicheren und unbürokratischen Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete und der Zahlungen für die Almen zur Abfederung der überproportionalen Einkommensverluste der Bergbauernfamilien
    • Stärkung des Tierwohls durch Fortsetzung bzw. Ausbau der bereits eingeführten Tierwohlmaßnahmen
    • Einführung eines Nachfolgemodells der Mutterkuhprämie
    • Rahmenbedingungen zur Stärkung der europäischen Eiweißstrategie
    • Fortführung der Qualitätsprogramme im Rinderbereich (QS Kuh, Qplus Rind)
  • Bürokratie für die Bäuerinnen und Bauern verringern
    • Einführung einer Toleranz für die Flächenreferenz zur Vermeidung sinnloser Änderungen im Ar-Bereich bei Vor-Ort-Kontrollen
    • Abschaffung der Zahlungsansprüche und Einführung einer einfachen Flächenzahlung
    • Abkehr von der Futterflächenfeststellung auf den Almen hin zu einer Stärkung des Tierbezugs ohne damit jedoch gekoppelte Prämien für spezifische Bereiche zu verunmöglichen
    • Entfall der Bestimmungen zur Dauergrünlandwerdung, Flächenrückverfolgung und der rückwirkenden Sanktionierung
    • Auszahlung der Direktzahlungen und Prämien auch vor Abschluss der Kontrollen ermöglichen

Antrag an die Vollversammlung vom 28. April 2017

Wer Ökostrom abdreht, dreht Atomstrom auf!

Am 26. April, dem 31. Jahrestag der Atomkatastrophe von Tschernobyl hätte im Parlament mit der ‚kleinen Ökostromgesetznovelle’ der weitere Betrieb der effizienten Biogasanlagen ermöglicht werden sollen. Der Beschluss wurde jedoch verschoben. Österreich weit müssen nun hunderte Familienbetriebe, die in Biogasanlagen investiert haben, weiter um ihre Existenz bangen.

Der verschobene Gesetzesentwurf zur kleinen Ökostromnovelle sieht zwar Nachfolgetarife vor, das in Aussicht gestellte Budget von 5 Millionen EUR / Jahr reicht jedoch lediglich zur Abdeckung von rund 25%, obwohl mehr als zwei Drittel der Anlagen die entsprechenden vorgegebenen Effizienz-Kriterien erfüllen. Für die Weiterführung der hocheffizienten Anlagen ist ein Budget von rund 10 Mio. EUR / Jahr österreichweit erforderlich. Dies würde für die Stromkunden einen monatlichen Ökostrombeitrag von lediglich 1,80 EUR bedeuten.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen:

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes fordert daher die Landwirtschaftskammer Österreich auf, sich im österreichischen Parlament dafür einzusetzen, dass

  • das Ökostrombudget für die Nachfolgetarifregelung von 5 auf 10 Mio. EUR / Jahr aufgestockt wird
  • die bereits ausgelaufenen und nach wie vor betriebenen Ökostromanlagen in die Nachfolgetarifregelung einbezogen werden
  • eine rasche  Beschlussfassung bzw. Verabschiedung der kleinen Ökostromnovelle erfolgt
  • ein entsprechendes Kontingent im Ökostromgesetz für Biogastechnologie vorgesehen wird, um diese weiterentwickeln zu können

Antrag an die Vollversammlung vom 28. April 2017

Ausgleichszulage (AZ) -Wegerhaltung

Die Wegerhaltung ist ein Kriterium bei der Berechnung der AZ-Erschwernispunkte. Seit 2015 fordert die AMA die Antragsteller auf, die beantragte Weglänge zu kürzen wenn die öffentliche Hand an der Wegerhaltung beteiligt ist. Daraus ergibt sich für eine relativ große Anzahl an AZ-Beziehern eine Kürzung der AZ-Mittel.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen:

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes fordert den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf, die Beilage Erschwernispunkte zur Sonderrichtlinie Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete dahingehend abzuändern, dass die Wegerhaltungsaufwendungen für den Antragsteller (z.B. laufende Instandhaltungsarbeiten, etc.) wie in der Vergangenheit abgegolten werden können.

Antrag an die Vollversammlung vom 28. April 2017

Freigabe von Wildverbiss-Schutzmittel

Der Erwerb von Wildverbiss-Schutzmitteln ist unter den derzeit gültigen gesetzlichen Rahmenbedingungen nur durch eine sachkundige Person mit Ausbildungsbescheinigung möglich. Die Verwendung dieser Mittel darf nur unter Aufsicht eines Sachkundigen mit Ausbildungsbescheinigung erfolgen. Da die Wildverbiss-Schutzmittel aus natürlichen Komponenten zusammengesetzt sind, ist diese Regelung eine nicht zumutbare bürokratische Belastung für die Waldbesitzer und soll durch entsprechende Änderungen im Bundes- und Landesrecht praxistauglicher gestaltet werden. Verbiss-Schutzmittel sollen in Zukunft wieder ohne Ausbildungsbescheinigung (Sachkundeausweis) eingekauft und verwendet werden dürfen.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen:

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes fordert den zuständigen Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft auf, den Erwerb von Wildverbiss-Schutzmitteln vom Nachweis der Sachkundepflicht auszunehmen und die Pflanzenschutzmittel-verordnung des Bundes unter Berücksichtigung der EU-Rechtmaterien dahingehend abzuändern.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes fordert des Weiteren den zuständigen Agrarlandesrat für Kärnten auf, die Anwendung Wildverbiss-Schutzmittel vom Geltungsbereich des Kärntner Landespflanzenschutzmittelgesetzes auszunehmen, wie dies z.B. in Tirol und Oberösterreich bereits umgesetzt ist. Angeregt wird in Analogie zu den oben genannten Bundesländern die Aufnahme des folgenden Passus im KLPG, § 2 Abgrenzung: „Dieses Gesetz gilt nicht für den Schutz der Pflanzen vor Schädigungen durch jagdbare Tiere“

Antrag an die Vollversammlung vom 28. April 2017

Verpflichtende Kennzeichnung von Eiern in verarbeiteten Produkten

In Österreich ist die Käfighaltung von Legehennen schon seit 2009 verboten. Außerdem werden unsere Legehennen nur mit gentechnikfreiem Futter und Europasoja gefüttert und besonders tierschutzgerecht und kontrolliert gehalten. Trotzdem werden täglich ca. 700 000 Eier, die überwiegend aus illegalen Tierleid-Käfighaltungen der Ukraine, aus Singapur, Indien, Nord- und Südamerika stammen importiert. Jährlich sind es 253 Millionen Eier. Diese werden vor allem als Flüssig- oder Trockenei in verarbeiteten Produkten verwendet. Bei diesen Produkten fehlt die verpflichtende Kennzeichnung.

Nur 35 Prozent des Gesamtverbrauchs an Eiern kaufen Herr und Frau Österreicher als Schaleneier, den Löwenanteil verarbeitet die Lebensmittelindustrie oder geht in Gastronomie, Großküchen und Hotellerie.

Greenpeace beschäftigte sich beim Marktcheck im Feber mit dem Thema „Eier in Fertigprodukten“ und kam zu folgendem Ergebnis.

Im Gegensatz zu frischen Eiern bleibt bei verarbeiteten Eiern, die in der Lebensmittelindustrie landen, vieles im Dunkeln. Greenpeace-Sprecherin Hanna Simons: „Oft kann man nur raten, aus welcher Art der Hühnerhaltung die Zutat Ei in vielen Produkten stammt. Es ist zudem auch nicht klar, ob sie gentechnisch verändertes Futter bekommen haben“

Aus Konsumentensicht ist die derzeitige Situation nicht zufriedenstellend. Greenpeace fordert daher die Verbesserung der Kennzeichnung für alle Lebensmittel mit Ei. Dann wäre Schluss mit den billigen Käfigeiern in Fertigprodukten“, sagt Hanna Simons.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen:

Die Bundesministerin für Gesundheit Dr. Rendi-Wagner wird aufgefordert für eine bessere Kennzeichnung des Eies in verarbeiteten Produkten zu sorgen. Die Konsumentinnen und Konsumenten haben ein Recht zu erfahren, was in den verarbeiteten Produkten ist. Eine verpflichtende Kennzeichnung über die Herkunft und Haltungsform des Eies unterstützt auch die heimischen Bäuerinnen und Bauern, die die strengsten Richtlinien in Europa einhalten.

Antrag an die Vollversammlung vom 28. April 2017

Stärkung heimischer Lebensmittel in der „Gesunden Küche“

Die Initiative „Gesunde Küche“ wurde vom Land Kärnten für Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung wie Kinderbetreuungseinrichtungen, Krankenhäuser, Mensen, Firmenkantinen etc. eingerichtet, mit dem Ziel Kindern, Arbeitnehmer/Innen oder Senior/Innen die bestmögliche Verpflegung anzubieten, um ihre Gesundheit zu fördern und aufrechtzuerhalten. Pro Jahr werden ca. 850.000 Essensportionen im Rahmen der „Gesunden Küche“ ausgegeben, schwerpunktmäßig vor allem Kinder und Jugendliche verpflegt. Der Einsatz von heimischen Lebensmitteln wird im Rahmen der gesunden Küche jedoch nur als „Soll-Kriterium“ gefordert, während zahlreiche andere Kriterien, wie z.B. die Zubereitungsart, etc. als „Muss-Kriterium“ angeführt werden. Ob im Rahmen der „Gesunden Küche“ heimische oder ausländische Lebensmittel auf das Teller der Konsumenten kommt ist daher nicht bekannt.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen:

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes fordert die zuständige Referentin für die „Gesunde Küche“, Frau Landesrätin Dr. Beate Prettner auf, eine Arbeitsgruppe einzurichten mit dem Ziel die heimische Herkunft von Milch, Fleisch und Eiern sowie deren Produkte im Rahmen der „Gesunden Küche“ als „Muss-Kriterium“ festzulegen.

Antrag an die Vollversammlung vom 28. April 2017

Umsetzung der Initiative „Gut zu Wissen“ in Kärnten

Immer mehr Menschen legen Wert auf bewusste Ernährung. In der Außer-Haus-Verpflegung – wie zum Beispiel in Kindergärten, Schulen, Mensen, Betriebskantinen, Krankenhäusern, Pflegeheimen und Kasernen – ist die Herkunft oft nicht nachvollziehbar, da (noch) keine Kennzeichnungspflicht besteht. Über 86% der Befragten einer ORF-Abstimmung wollen wissen, aus welchem Land die Lebensmittel auf ihrem Teller kommen. Transparenz und Klarheit schaffen Vertrauen. Die Landwirtschaftskammer Österreich hat das Projekt „Gut zu wissen, wo´s herkommt“ ins Leben gerufen. Ziel der Initiative ist es, die Herkunftskennzeichnungen für Fleisch und Ei in der Außer-Haus-Verpflegung zu schaffen. Diese Initiative wird z.B. in Niederösterreich bereits in 56 Landespflegeheimen und 27 Krankenanstalten der Landeskliniken-Holding umgesetzt.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen:

 Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes fordert die zuständige Referentin für die „Gesunde Küche“, Frau Landesrätin Dr. Beate Prettner auf, die Herkunftskennzeichnung „Gut zu Wissen, wo´s herkommt“ in den Krankenhäusern der KABEG einzuführen um Herkunft der Rohstoffe bei Fleisch und Eiern für die Patientinnen und Patienten transparent zu machen.

Antrag an die Vollversammlung vom 28. April 2017

Stärkung heimischer Lebensmittel im Bereich LEADER

Das LEADER-Programm ist Teil des Österreichischen Programms für Ländliche Entwicklung und dient der Erhaltung, Weiterentwicklung und Stärkung des Ländlichen Raums. Die LEADER-Projekte werden nach einem Katalog aus Pflichtkriterien, fakultativen Kriterien, Zusatzkriterien und Ausschlusskriterien beurteilt bzw. genehmigt

Die heimische Landwirtschaft mit ihren qualitativ hochwertigen Produkten ist eine zentrale Säule des ländlichen Raums. Die Verwendung von heimischen Lebensmitteln im Rahmen der Leader-Projekte (z.B. bei Veranstaltungen, etc.) findet sich weder in den Pflichtkriterien der LEADER-Projekte (Vorgabe gemäß Förderrichtlinien), noch  in den fakultativen Kriterien der regionalen Entwicklungsstrategien der Kärntner LEADER-Regionen wieder.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen:

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes fordert die Landwirtschaftskammer auf, an die LEADER-Regionen Kärntens heranzutreten um in der laufenden Programm-Periode die Verwendung heimischer Lebensmittel als Projekt-Kriterium in den regionalen Entwicklungsstrategien zu verankern. Des Weiteren wird der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft aufgefordert in der nächsten Förderperiode ab 2021 dafür Sorge zu tragen, dass die Verwendung heimischer Lebensmittel in den LEADER-Projekten als verpflichtendes Kriterium in den Förderrichtlinie festgeschrieben wird.

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