Vollversammlung der LK-Kärnten

vom 18. Feber 2022   


Resolution: Absenkung der Einheitswerte

Im Jahr 2023 muss von Gesetzes wegen eine Neufeststellung der land- und forstwirtschaftlichen Einheitswerte erfolgen. Ziel muss es sein, dass die Einheitswerte die tatsächlichen, wirtschaftlichen Ertragsbedingungen der bäuerlichen Betriebe gemäß Einheitswertdefinition widerspiegeln bzw. dass diese vor dem Hintergrund der schwierigen Ertragssituation, der gestiegenen Produktionskosten, sowie der Auswirkungen des Klimawandels zumindest auf das Niveau der Einheitswerte vor der Hauptfeststellung abgesenkt werden um die Betriebe bei den von den Einheitswerten berechneten Abgaben und Beiträgen effektiv zu entlasten.

Resolution: Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2023

Am 30. Dezember 2021 hat Österreich seinen GAP-Strategieplan an die Europäische Kommission zur Genehmigung übermittelt. Der nun vorliegende GAP Strategieplan erfüllt in wichtigen Bereichen zentrale Forderungen der Interessenvertretung.

Die Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten fordert Bundesministerin Elisabeth Köstinger auf, die Punkte der gemeinsamen Resolution bei der Umsetzung des GAP Strategieplans – und der damit in Zusammenhang stehenden bundesgesetzlichen Grundlagen – zu berücksichtigen bzw. in Verhandlungen mit der Europäischen Kommission oder den dafür zuständigen Stellen in der Bundesregierung zu erreichen.

Resolution: Inflations-Ausgleich

Angesichts der stark gestiegenen Preise, insbesondere für Düngemittel und Futtermittel, sowie der damit zusammenhängenden Mehreinnahmen des Bundes fordert die Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten den zuständigen Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M. auf, in Abstimmung mit der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger einen Inflations-Ausgleich für die bäuerlichen Betriebe in Österreich einzuführen und diesen in den nächsten Wochen unbürokratisch entweder in Form einer Entlastung bei Beiträgen und Abgaben oder in Form von pauschal abgeleiteten Direktzahlungen an die landwirtschaftlichen Betriebe zur Auszahlung zu bringen.

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