Wolfbejagung mit Nachtzielgeräten erlauben
Antrag von KR Marcel Wernisch an die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Kärnten.
Das Kärntner Jagdgesetz verbietet laut § 68 die Jagd zur Nachtzeit. Dies betrifft die Zeit von einer Stunde nach dem Sonnenuntergang bis eine Stunde vor dem Sonnenaufgang. Ausgenommen von dieser Regelung ist die Jagd auf Schwarzwild, Auer-, Birk- und Rackelwild, Wildgänse, Wildenten und Waldschnepfen.
Aufgrund der schwierigen Regulierung des Schwarzwildbestandes und der drohenden Gefahr durch die afrikanische Schweinepest hat das Land Kärnten im Jahr 2021 dazu veranlasst, für Schwarzwild die Bejagung auch in der Nacht also mit Nachtsichtgeräten zu ermöglichen.
Ähnlich entwickelt sich die Situation mit Großraubwild in Kärnten. Immer mehr Wölfe werden in Kärnten nachgewiesen.
Die Risse steigen und die Bevölkerung ist verunsichert. Vor allem aber ist die Alm- und Weidewirtschaft in akuter Gefahr. Die Kärntner Wolfsverordnung bringt klar zum Ausdruck, dass Herdenschutz auf den Kärnten Almen nicht möglich ist.
Zum Schutz der Kärntner Bevölkerung, zum Schutz der Kärntner Kulturlandschaft, aber auch für die Weiterführung der Almwirtschaft ist für die Erlegung von Schadwölfen, Risikowölfen und Hybridwölfen die Möglichkeit zu schaffen, dass auch in der Nacht mit entsprechenden Nachtzielgeräten eine Bejagung durchgeführt werden kann.
Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen:
Der zuständige Jagdreferent der Kärntner Landesregierung Landesrat Martin Gruber wird aufgefordert, im Kärntner Jagdgesetz die gesetzliche Möglichkeit zu schaffen, sodass Großraubwild insbesondere das Raubtier Wolf auch in der Nacht mit Nachtzielgeräten bejagt werden kann.