Wolfsfreie Zone Kärnten
Im EU-Mitgliedsland Schweden gelten weite Teile des Landes (Süd- und Nordschweden) als wolfsfrei. In diesen wolfsfreien Zonen ist ein umfassender und unbürokratischer Abschuss von Wölfen möglich. Die EU-Kommission akzeptiert den Ansatz dieser wolfsfreien Zonen in Schweden, da der Erhalt der traditionellen Rentierhaltung höherrangig angesehen wird als der strenge Artenschutz gemäß der FFH-Richtlinie.
Die traditionelle Alm- und Weidewirtschaft im Alpenraum entspricht ihrem Wesen nach der traditionellen Rentierhaltung Schwedens. Auf Grund des in den EU-Verträgen festgeschriebenen Gleichheitsgrundsatzes (Artikel 4 des EUV) muss zur Sicherung der traditionellen Alm- und Weidewirtschaft die Ausweisung von wolfsfreien Zonen auch im Alpenraum akzeptiert werden. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass die Alpenkonvention der traditionellen Alm- und Weidewirtschaft im Alpenraum einen besonderen Schutz zugesteht. In diesem Staatsvertrag zwischen 8 Alpenländern und der EU, bekennen sich die Vertragspartner dazu, die kulturelle Eigenständigkeit der ansässigen Bevölkerung zu wahren, ihre Lebensgrundlagen zu sichern und eine umweltverträgliche Besiedlung sowie wirtschaftliche Entwicklung im Alpenraum zu gewährleisten (Alpenkonvention 3 Art. 2 Abs. 2 lit. a). Kärnten liegt mit seiner gesamten Landesfläche im Anwendungsbereich der Alpenkonvention.
Die Alpenkonvention steht im Stufenbau der Rechtsordnung über der FFH-Richtlinie. Diese sieht nach wie vor einen sehr strengen Schutz von Wölfen vor, obwohl Wölfe nicht mehr auf der Roten Liste bedrohter Tierarten der IUCN stehen und nicht vom Aussterben bedroht sind. Diese dominierende Stellung der Ökologie (beinahe unbedingter Schutz des Wolfes) in der FFH Richtlinie gegenüber der Ökonomie (faktisch gänzliche Verdrängung der Berglandwirtschaft in Bezug auf die traditionelle Nutztierhaltung auf Almen) und der damit einhergehende drohende Verlust der alpinen Kulturlandschaft widerspricht den in der Präambel genannten Grundsätzen der Alpenkonvention nach einem gleichwertigen Schutz von Umwelt, sowie gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Entwicklung.
Vor diesem Hintergrund fordert die Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten die zuständigen Vertreter im Europäischen Parlament und in der Europäischen Kommission dazu auf, Kärnten als wolfsfreie Zone am Beispiel Schweden anzuerkennen, um den in den EU-Verträgen gebotenen Gleichheitsgrundsatz nicht zuwiderzuhandeln sowie den Vorgaben der Alpenkonvention zu entsprechen. Der Schutzstatus der Wölfe in der FFH-Richtlinie muss abgesenkt werden (von Anhang IV in Anhang V).