Anpassung der Parameter bei der Einheitswertfeststellung 2023


Antrag von KR Franz Zarfl an die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Kärnten

Die seit Jahren angespannte und stagnierende Einkommenssituation bringt unsere land- und forstwirtschaftlichen Betriebe zunehmend in eine wirtschaftliche Bedrängnis. Um den Handlungsspielraum für die Betriebe zu erweitern, sind wesentliche Adaptierungen bei der Einheitswertfeststellung 2023 erforderlich.

Dies betrifft beispielsweise:

  • die Reduktion des Zuschlags der Direktzahlungen, mitunter durch die höheren verpflichtenden Umweltanforderungen
  • Aktualisierung des zu Grunde liegenden Klimarahmens

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen:

Die Landwirtschaftsministerin der Bundesregierung Elisabeth Köstinger wird aufgefordert bei den Verhandlungen zur Einheitswertfeststellung 2023 die genannten Punkte zu berücksichtigen um die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu stärken.