Landwirtschaftskammer Kärnten – Vollversammlung


Die Landwirtschaftskammer Kärnten (LK) ist um die Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder durch die LK-Mitarbeiter und die gewählten LK-Funktionäre bestrebt.

In Österreich bestehen neun Landwirtschaftskammern in den jeweiligen Bundesländern, welche einer übergeordneten Organisation mit dem Namen „Landwirtschaftskammer Österreich“ unterstehen. Diese neun Landwirtschaftskammern zusammen bilden die Grundlage der agrarpolitischen Arbeit in Österreich und in den einzelnen Ländern. Der Grundaufbau spiegelt sich in den Fachausschüssen, im Vorstand und in der Vollversammlung der jeweiligen Kammer in den Bundesländern wider. Durch das Landwirtschaftskammersystem wird die gesamte Land- und Forstwirtschaft eines Bundeslandes zusammengeschlossen und gemeinsam vertreten.

Die Zusammenfassung, Vernetzung und nationale Entscheidungsfindung ergibt sich in der Organisation der Landwirtschaftskammer Österreich, in welcher periodische Präsidialkonferenzen mit den jeweiligen gewählten Präsidenten der einzelnen Landwirtschaftskammern einberufen werden. Die Arbeit dieser Interessensvertretung betrifft vorwiegend die Abgabe von Stellungnahmen zu Gesetzen. Außerdem setzten sich die Kammern für das Zustandebringen positiver Entwicklungen im land- und forstwirtschaftlichen Berufsstand ein, ob es den Gesetzgebungsprozess betrifft, oder das Verhindern von bereits geplanten gesetzlichen Entwürfen, im Sinne der einzelnen Mitglieder der Landwirtschaftskammern.

Laut Bundesverfassung fällt die Einrichtung beruflicher Vertretungen auf land- und forstwirtschaftlichem Gebiet in die Zuständigkeit der Landtage. Somit unterliegen diese der Landesgesetzgebungen. Das Landesgesetz in Kärnten regelt dies im „Kärntner Landwirtschaftskammergesetz 1991“ unter Abschnitt eins im § 2 Rechtsform Absatz 2, wie folgt: „Die Landwirtschaftskammer ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft; sie besitzt Rechtspersönlichkeit.“

Der Hauptsitz der Landwirtschaftskammer wird in Klagenfurt festgelegt. Zudem gibt es Außenstellen der Kammer in den Bezirken um vor Ort den kammerzugehörigen Mitgliedern Hilfestellungen, Informationen und Aufklärungsarbeit anzubieten.

Alle fünf Jahre wird in Kärnten eine neue Vollversammlung in die Landwirtschaftskammer gewählt. Diese Vollversammlung stellt das oberste Entscheidungsgremium der Landwirtschaftskammer dar und besteht aus 36 wählbaren Mitgliedern, welche den Titel „Kammerrat“ tragen. Die Vollversammlung wählt, nach der Wahl aus ihrer Mitte durch ihre angelobten Kammerräte, für die nächste fünfjährige Kammerperiode den Vorstand der Kammer, welcher aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten, vier weiteren Vorstandsmitgliedern und den Fachausschüssen bestehen.

In Kärntnern gibt es zehn Ausschüsse welche sich wie folgt gliedern:

  • Agrarpolitik und Europafragen, Jugend, Bäuerinnen, Bildung, Beratung;
  • Öffentlichkeitsarbeit;
  • Rechts-, Steuer- und Sozialpolitik;
  • Pflanzliche Produktion und Vermarktung;
  • Obst-, Wein,- Gemüse- und Gartenbau;
  • Tierische Produktion und Vermarktung;
  • Milchwirtschaft;
  • Biolandbau;
  • Ökoenergie, Landtechnik, Bauwesen, Umweltschutz und Klimawandel;
  • Bergbauern und Benachteiligte Gebiete; Forst- und Holzwirtschaft;
  • Kontrollangelegenheiten;

Die Vollversammlung selbst wird durch die Wahlberechtigten im Rahmen der Landwirtschaftskammerwahl gewählt. Wahlberechtigt sind alle kammerzugehörigen Mitglieder und deren Familienmitglieder, sofern sie Hofarbeit leisten, sowie in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen, welche Grund und Boden in einem festgelegten Ausmaß besitzen oder gepachtet haben. Das vorausgesetzte Alter für die Wahlberechtigung liegt bei der Vollendung des sechzehnten Lebensjahres zum Stichtag der jeweiligen Wahl. Im Jahr 2016 wurde vom Land Kärnten eine bereits abgeschaffte Wählergruppe aus den 1970er Jahren wieder legitimiert das Wahlrecht auszuüben. Die Altbauern/in, also der Hofübergeber/in, welcher weiterhin im Hofverbund lebt durfte wieder zur Urne schreiten.

Die Landwirtschaftskammer Österreich ist außerdem Mitglied in der österreichischen Sozialpartnerschaft, welche auf Bundesebene aus vier Verbänden besteht. Die Landwirtschaftskammer Österreich, die Wirtschaftskammer Österreich, die Bundesarbeiterkammer und der österreichische Gewerkschaftsbund. Selbst beschreibt sich die österreichische Sozialpartnerschaft wie folgt:

„Diese vier großen Interessenverbände sind nicht bloß Interessenvertretungen im engeren Sinne, also Tarifpartner und Lobbyorganisationen mit Serviceleistungen für ihre Mitglieder, sondern sie sind darüber hinaus in vielfältiger Weise im politischen System Österreichs verankert. Österreich verfügt über ein besonders ausgeprägtes System der Zusammenarbeit der großen wirtschaftlichen Interessenverbände untereinander und mit der Regierung. Diese Zusammenarbeit war eine Grundvoraussetzung für den Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg und sie bildet die Basis für das weitere wirtschaftliche Wachstum und für den sozialen Frieden.“

Gegenüber Verbänden mit freiwilliger Mitgliedschaft, begründen sich die Kammern in Österreich auf Pflichtmitgliedschaften, je nach der Zugehörigkeit der explizit betroffenen Berufsgruppe. Die Kammern sind hinsichtlich Kompetenz, finanzieller Ressourcen und der Organisationsdichte sehr gut ausgestattet. Die Pflichtmitgliedschaften sichern die organisatorische Kontinuität und berechenbare Einnahmen. Diese berufsständischen Organisationen gibt es in vielen Ländern, Österreich hat jedoch das umfassendste Kammersystem. Die Kammern sind die stabile Säule des österreichischen Verbändesystems.

Kärntner Bauernbund
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