Selbst-Versorgung mit heimischen Lebensmitteln in die Verfassung


Einstimmig beschlossene Resolution in der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Kärnten.

Die Corona-Krise hat gezeigt, wie wichtig die Versorgungssicherheit mit heimischen Lebensmitteln ist. Insbesondere in der Zeit des „Lockdowns“ wurde klar, dass es die heimische, kleinstrukturierte Landwirtschaft ist, welche in Krisenzeiten eine stabile Versorgung Österreichs garantiert!

Eine möglichst hohe Eigenversorgung mit Lebensmitteln, die in Österreich produzierbar sind, muss daher im grundlegenden volkswirtschaftlichen Interesse sein. Die Aufrechterhaltung einer weitreichenden Eigenversorgung mit Lebensmitteln wird für die heimische Landwirtschaft aber immer schwieriger, da bürokratische Auflagen die Produktion hierzulande zusehends einschränken und Lebensmittel aus Österreich durch Billig-Importe in Folge von Freihandelsabkommen zunehmend unter Druck geraten.

Damit die Landwirtschaft ihren Versorgungsauftrag erfüllen kann, braucht sie die Unterstützung der Gesellschaft und der Politik. Der Wunsch der Konsumentinnen und Konsumenten nach heimischen Lebensmitteln ist da. Nun ist es an der Zeit, diesen Wunsch rechtlich abzusichern und eine Staatszielbestimmung in der österreichischen Bundesverfassung zu verankern, welche eine möglichst hohe Eigenversorgung mit heimischen Lebensmitteln zum Ziel hat.

Die Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten fordert daher die für Europa und Verfassung zuständige Bundesministerin Karoline Edtstadler auf, eine Staatszielbestimmung „Selbst-Versorgung mit heimischen Lebensmitteln“ in der österreichischen Bundesverfassung (BVG), welche eine möglichst hohe Selbst-Versorgung mit in Österreich produzierbaren Lebensmitteln vorsieht, zu erarbeiten und der Österreichischen Bundesregierung und dem Österreichischen Parlament zur Beschlussfassung vorzulegen.