Vollversammlung der LK-Kärnten

vom 30. April 2020

Resolutionen und Anträge   


Resolution: EU-Hilfspaket für die Landwirtschaft angesichts der Corona-Krise 

Die LK-Kärnten fordert von EU-Agrarkommissar  Janusz Wojciechowsk die Ausweitung der privaten Lagerhaltung von Milch und Fleisch, die Abgeltung für den freiwilligen Lieferverzicht von Milch, die Einführung von Schutzzöllen für Fleisch und den Stopp für das Freihandelsabkommen MERCOSUR.

Resolution: STOPP von RUNDHOLZ-Importen

Die Vollversammlung der LK-Kärnten appelliert an die Vertreter der Kärntner Holzindustrie, heimischem Holz den Vorrang zu geben und die Rundholz-Importe nach Kärnten zu stoppen, um das Schadholz zügig und ohne weiteren Wertverlust aus Kärntens Wäldern verbringen und der Weiterverarbeitung zuführen zu können.

Resolution: Sicherstellung der Finanzierung der EU-Agrarprogramme nach 2020

Die Vollversammlung der LK-Kärnten fordert  den EU-Kommissar für Haushalt und Verwaltung, Johannes Hahn, auf, die Finanzierung der EU-Agrarprogramme im Mehrjährigen Finanzrahmen 2021 bis 2027 auf zumindest gleicher Höhe wie bisher sicherzustellen und eine Indexierung der Leistungsabgeltung an die bäuerlichen Betriebe im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik vorzusehen.

Keine behördliche Bewilligung für die Zwischenlagerung von Siloballen und Rundholz in der freien Landschaft

Landesrätin Mag.a Sara Schaar (Naturschutzlandesrätin Land Kärnten) wird aufgefordert klarzustellen, dass die Zwischenlagerung von Siloballen und Rundholz in der freien Landschaft keiner naturschutzrechtlichen Bewilligung bedarf. Allenfalls ist auch eine Änderung im Kärntner Naturschutzgesetz vorzunehmen.

Übergangsjahre der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) – neues Geld und alte Regeln

Um den Betrieben Planungs-Sicherheit zu geben wird vorgeschlagen die Übergangsperiode nach dem Grundsatz „Neues Geld und Alte Regeln“ zu gestalten. Frau Bundesministerin Elisabeth Köstinger  wird ersucht dies für  Direktzahlungen, alle ÖPUL-Maßnahmen, Ausgleichszulage (AZ) und Investförderung umzusetzen.

Dauerhafte Entlastung von Sozialversicherungsbeiträgen für bäuerliche Betriebe

Der zuständige Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober wird aufgefordert, die im Regierungsprogramm festgeschriebene dauerhafte Entlastung von bäuerlichen Betrieben in der Sozialversicherung rasch umzusetzen um eine krisensichere Versorgung der Bevölkerung mit heimischen Lebensmitteln aufrechterhalten zu können!

Erstellung von Naturschutz-Gutachten durch Forst- und Agrar-Sachverständigte

Landesrätin Mag.a Sara Schaar (Naturschutzlandesrätin Land Kärnten) wird aufgefordert, dass auch zukünftig Forst- und Agraramtssachverständige Naturschutz-Gutachten erstellen dürfen. Die geänderte Vorgehensweise soll umgehend zurückgenommen werden.

Novellierung des Kärntner Buschenschankgesetzes

Landesrat Martin Gruber (Agrarreferent Land Kärnten) wird aufgefordert eine Novellierung des Kärntner Buschenschankgesetzes bei der Ausschankzeit und den weiteren Zukauf von Produkten von heimischen bäuerlichen Erzeugern zu erwirken.

Verschiebung der neuen EU-BIO-Verordnung auf 01.01.2022

EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski wird aufgefordert sich für die Verschiebung des Inkrafttretens der neuen BIO-Verordnung um ein Jahr auf 01.01.2022 einzusetzen.

Ausweitung der 10-Betten-Grenze für Privatzimmervermieter

Frau Bundesministerin Dr.in Margarete Schramböck und Frau Bundesministerin Elisabeth Köstinger werden aufgefordert, sich für eine Ausweitung der nicht mehr zeitgemäßen 10-Betten-Grenze auf 20-Betten sowie weitere Nebenrechte einzusetzen.

Praktikable Lösung für Befangenheit im Jagdverwaltungsbeirat

Landerrat Martin Gruber (Referent für Jagd) wird aufgefordert im Kärntner Jagdgesetz § 94 Jagdverwaltungsbeirat Abs. 1c eine Änderung zu erwirken, sodass eine Befangenheit für Mitglieder des Jagdverwaltungsbeirats auf den zweiten Verwandtschaftsgrad begrenzt wird.

1/7 Regelung bei der Abrundung von Jagdgebiete aufheben

Landesrat Martin Gruber (Jagdreferent Land Kärnten) wird aufgefordert eine Novellierung des Kärntner Jagdgesetzes bei der Abrundung von Jagdgebieten zu erwirken.

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