Dezember 2016


Für das Antragsjahr 2016 werden die Direktzahlungen bei Betrieben mit abgeschlossener Vor-Ort-Kontrolle zu 100 % angewiesen. Beim Österreichischen Agrarumweltprogramm und der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete für das Antragsjahr 2016 kommt es zur Überweisung von 75 % der betrieblichen Zahlungen. Zudem werden bei diesem Auszahlungstermin auch Nachberechnungen der Vorjahre berücksichtigt. Ebenso wird auch die nationale Bio-Übergangsmaßnahme[…]

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