Verordnung aufgehoben: Bürokratische Erleichterung für Maisanbau

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Land hebt Fruchtfolgevorgaben der Kärntner Maiswurzelbohrer-Verordnung aus dem Jahr 2010 auf. Doppelgleisigkeiten aufgrund neuer GLÖZ-Standards werden so verhindert.

Von Amerika in den 1990er-Jahren eingeschleppt, frisst sich der „Westliche Maiswurzelbohrer“ seither quer durch Österreichs Maisfelder. Zur Verhinderung der Ausbreitung und zur Bekämpfung des Schädlings wurde daher im Jahr 2010 auch in Kärnten eine Maiswurzelbohrer-Verordnung erlassen, in der gezielte Bekämpfungsmaßnahmen festgelegt wurden. Unter anderem durfte maximal drei Jahre auf derselben Fläche Mais angebaut werden. Diese Verordnung wird nun auf Initiative von Agrarreferent LHStv. Martin Gruber aufgehoben.

„Unsere Bauern haben ohnehin schon mit zu vielen Auflagen und bürokratischen Hürden zu kämpfen, daher arbeiten wir gezielt daran, Prozesse zu vereinfachen und Doppelgleisigkeiten zu vermeiden“, sagt Gruber. Denn mit der Implementierung der „Erweiterten Konditionalität“ in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Vorjahr sind Standards für einen „Guten Ökologischen und Landwirtschaftlichen Zustand der Flächen“ (kurz: GLÖZ) einhergegangen. Diese sehen in Bezug auf Maisanbau vor, dass nur Betriebe ab zehn Hektar auf einem Ackerflächenanteil von mindestens 30 Prozent einen jährlichen Fruchtwechsel durchführen müssen. Nach spätestens drei Jahren muss der Fruchtwechsel auf allen Ackerflächen erfolgen. „Damit haben wir zwei ähnlich wirkende Auflagen, die für die Landwirte mit Mehraufwand verbunden sind. Deshalb gehen wir mit gutem Beispiel voran und heben die Landesverordnung auf“, erklärt LHStv. Gruber.

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