Vogelgrippe in Kärnten – Regelung für Freilandeier

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In Kärnten Vogelgrippe bei Wildgeflügel bestätigt. Noch kein Fall bei Nutztieren. Stallpflicht bleibt aufrecht. Appell an Konsumenten: Heimische Eier sind die besten!

Klagenfurt, 14. März 2017; Die AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährung) bestätigt nun auch für Kärnten weitere Vogelgrippe-Fälle, der erste wurde Anfang Februar festgestellt. Der H5N8-Virus wurde bei mehreren Wasservögeln nachgewiesen. „Noch beschränkt sich die Vogelgrippe auf Wildgeflügel. Damit ist auch Kärnten unter den Bundesländern, wo die Vogelgrippe festgestellt worden ist“, so Agrarlandesrat Christian Benger heute. Bis dato sei jedoch kein Nutzgeflügel betroffen.

„Wem seine Herde etwas wert ist, der lässt sie weiterhin im Stall. Die Einstallung ist der einzige Schutz für die Tiere, den Betrieb, die gesamte Branche“, weist Benger hin. Seit 9. Jänner besteht die österreichweite Stallpflicht für Geflügel.

Ab 4. April gibt es nun eine Regelung für Freilandeier. Nur unter bestimmten Bedingungen dürfen sie weiterhin als solche verkauft werden“, berichtet Benger. Denn wird eine Stallpflicht verhängt, dürfen Freilandeier nur 12 Wochen lang als solche weiterhin vermarktet werden.

Ab 4. April gilt nun für alle Freilandbetriebe, die über eine Außenfläche vom mindestens 20 % der Stallfläche verfügen, dass sie ihre Eier weiterhin unter Bedingungen als Freilandeier verkaufen dürfen. Diese Außenflächen müssen nach oben hin geschützt und nach den Seiten geschlossen (zumindest eine Seite mit Gitter oder Netz) sein, um Kontakt zu Vogelgrippe-Wildgeflügel zu verhindern. Am Boden müssen die Freilandhühner scharren können. Das Hausgeflügel sollte generell keinesfalls Wasser zu trinken bekommen, zu dem Wildvögel Zugang haben.

Betriebe, die keine Außenflächen für ihr Geflügel haben, müssen nach Ablauf der 12 Wochen ihre Eier als „Eier aus Bodenhaltung“ kennzeichnen. „Das läuft ohne bürokratische Auflagen ab, es sind keine Anträge zu stellen“, betont Benger.

Benger appelliert auch an die Konsumenten: „Unsere Geflügelhalter produzieren unter sehr strengen Auflagen die beste Qualität. Umso mehr sollten wir jetzt heimische Eier kaufen. Immerhin erhalten wir damit Betriebe, Einkommen und Arbeitsplätze!“

Das Einschleppen der Vogelgrippe in die Nutzgeflügelbestände sei auf alle Fälle zu verhindern. „Denn die wirtschaftlichen Schäden wären enorm. Wir haben die bisherigen Kontrollen daher noch verstärkt“, weist Benger hin. Zusätzlich sollte jeder, der im Freien tätig ist und sollten die Geflügelbauern rund um ihre Höfe auf tote Wildvögel achten und diese bei der BH oder in der Veterinärbehörde melden. Auch die Feuerwehren stehen parat, um einzuschreiten.

Tritt ein Vogelgrippe-Fall in einem Betrieb auf, muss der Betrieb gänzlich geräumt und im Anschluss desinfiziert werden. Es wird um den Betrieb eine 3-Km-Sperrzone errichtet, innerhalb dieser die Amtstierärzte jeden  weiteren Betrieb mit Geflügel untersuchen und aus der kein Geflügel mehr in den Verkehr bzw. Handel gelangen darf.

„Unsere Geflügelbauern sind angehalten, ihre Tiere genau zu beobachten: auffällig ist, wenn die Tiere Futter oder Wasser verweigern, oder verformte Eier legen. In diesem Fall ist sofort die jeweilige Bezirkshauptmannschaft zu informieren“, sagt Benger.

In Kärnten gibt es 460.000 Legehennen in 133 Betrieben. Weiters gibt es 2,3 Millionen Masthühner-Plätze (!) in 125 Betrieben. Putenhalter gibt es 28 mit 250.000 Plätzen für Mast-Puten. Nicht erfasst sind die alle jene, die Geflügel zur Selbstversorgung halten. Auch für sie gilt die Stallpflicht!

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